Mögliche Folgekosten
Für Service und Reparaturen zahlt die Krankenkasse uns einmalig einen festgelegten Betrag, der für 6 Jahre angesetzt ist.
Je nach Kasse liegt dieser zwischen 120,– bis 150,– EUR.
Bei zuzahlungsfreien Hörsystemen sind damit alle Folgekosten abgegolten.
Ausnahme: Reparaturen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
Haben Sie sich für hochwertigere Hörsysteme mit einer Zuzahlung entschieden, ensteht Ihnen bei höherwertigen Reparaturen eventuell ein Eigenanteil.