Information

Der Preis eines Hörgerätes setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die Krankenkassen bezahlen pro Gerät einen Anteil zwischen 650,– € und 729,– €. In diesem Preis sind unter anderem die folgenden Dienstleistungen eingerechnet:

  • das Hörsystem selbst
  • Erfassen der Kundendaten, Erstellen eines Hörprofils
  • Bedarfsanalyse
  • Hörtest, Messen der Hörkurve mit Tönen und Sprache
  • gegebenenfalls die Abformung Ihrer Ohren
  • Auswahl und Bestellung der Otoplastiken und Hörsysteme
  • Anpassung von Hörsystemen und Erprobung in Ihrer gewohnten Umgebung
  • Feineinstellung bis zur beiderseitigen Zufriedenheit
  • Abschlussmessung zur Dokumentation der Verbesserung
  • Pflegeset inklusive Einweisung
  • Erstellen von Genehmigung, Rechnungen und Abrechnungsunterlagen für die Krankenkasse
  • 6 Jahre Nachsorge, inkl. Hörprüfungen, Nachstellung der Hörsysteme, Wartung und Reinigung

Mögliche Folgekosten

Für Service und Reparaturen zahlt die Krankenkasse uns einmalig einen festgelegten Betrag, der für 6 Jahre angesetzt ist. Je nach Kasse liegt dieser zwischen 120,– bis 150,– EUR. Bei zuzahlungsfreien Hörsystemen sind damit alle Folgekosten abgegolten.

Ausnahme: Reparaturen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
Haben Sie sich für hochwertigere Hörsysteme mit einer Zuzahlung entschieden, ensteht Ihnen bei höherwertigen Reparaturen eventuell ein Eigenanteil.

Winterlandschaft am See

Liebe Kunden,

von Montag, dem 23.12. bis Samstag, den 28.12.2024 bleibt unser Geschäft geschlossen. Ab dem 30.12.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Silvester haben wir für Sie von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Wir danken für Ihr Vertrauen in diesem Jahr und wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Ihr Team von Optik und Akustik Kriewitz

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