Information

Der Preis eines Hörgerätes setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die Krankenkassen bezahlen pro Gerät einen Anteil zwischen 650,– € und 729,– €. In diesem Preis sind unter anderem die folgenden Dienstleistungen eingerechnet:

  • das Hörsystem selbst
  • Erfassen der Kundendaten, Erstellen eines Hörprofils
  • Bedarfsanalyse
  • Hörtest, Messen der Hörkurve mit Tönen und Sprache
  • gegebenenfalls die Abformung Ihrer Ohren
  • Auswahl und Bestellung der Otoplastiken und Hörsysteme
  • Anpassung von Hörsystemen und Erprobung in Ihrer gewohnten Umgebung
  • Feineinstellung bis zur beiderseitigen Zufriedenheit
  • Abschlussmessung zur Dokumentation der Verbesserung
  • Pflegeset inklusive Einweisung
  • Erstellen von Genehmigung, Rechnungen und Abrechnungsunterlagen für die Krankenkasse
  • 6 Jahre Nachsorge, inkl. Hörprüfungen, Nachstellung der Hörsysteme, Wartung und Reinigung

Mögliche Folgekosten

Für Service und Reparaturen zahlt die Krankenkasse uns einmalig einen festgelegten Betrag, der für 6 Jahre angesetzt ist. Je nach Kasse liegt dieser zwischen 120,– bis 150,– EUR. Bei zuzahlungsfreien Hörsystemen sind damit alle Folgekosten abgegolten.

Ausnahme: Reparaturen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
Haben Sie sich für hochwertigere Hörsysteme mit einer Zuzahlung entschieden, ensteht Ihnen bei höherwertigen Reparaturen eventuell ein Eigenanteil.