Information

Der Preis eines Hörgerätes setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die Krankenkassen bezahlen pro Gerät einen Anteil zwischen 650,– € und 729,– €. In diesem Preis sind unter anderem die folgenden Dienstleistungen eingerechnet:

  • das Hörsystem selbst
  • Erfassen der Kundendaten, Erstellen eines Hörprofils
  • Bedarfsanalyse
  • Hörtest, Messen der Hörkurve mit Tönen und Sprache
  • gegebenenfalls die Abformung Ihrer Ohren
  • Auswahl und Bestellung der Otoplastiken und Hörsysteme
  • Anpassung von Hörsystemen und Erprobung in Ihrer gewohnten Umgebung
  • Feineinstellung bis zur beiderseitigen Zufriedenheit
  • Abschlussmessung zur Dokumentation der Verbesserung
  • Pflegeset inklusive Einweisung
  • Erstellen von Genehmigung, Rechnungen und Abrechnungsunterlagen für die Krankenkasse
  • 6 Jahre Nachsorge, inkl. Hörprüfungen, Nachstellung der Hörsysteme, Wartung und Reinigung

Mögliche Folgekosten

Für Service und Reparaturen zahlt die Krankenkasse uns einmalig einen festgelegten Betrag, der für 6 Jahre angesetzt ist. Je nach Kasse liegt dieser zwischen 120,– bis 150,– EUR. Bei zuzahlungsfreien Hörsystemen sind damit alle Folgekosten abgegolten.

Ausnahme: Reparaturen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
Haben Sie sich für hochwertigere Hörsysteme mit einer Zuzahlung entschieden, ensteht Ihnen bei höherwertigen Reparaturen eventuell ein Eigenanteil.

Bucht und Meer

Wir machen Betriebsferien.

Vom 12.10. bis zum 26.10.2024 ist unser Geschäft geschlossen.
Ab Montag, dem 28.10.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihr Team von Optik und Akustik Kriewitz

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